Gebärdenlexikon Raumausstatter

prüfen

Wenn man z.B. einen Bodenbelag verlegen will, muss man zuerst den Untergrund prüfen (=kontrollieren).

Für die Prüfung des Untergrundes gibt es Regeln:

die VOB 18365

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Nummer 18365 sagt, wie der Untergrund für Bodenbeläge sein muss:

glatt, sauber, ohne Risse und Löcher, fest, trocken, eben, nicht saugend.

Weitere Begriffe für den beruf Raumausstatter:
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